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Prozess gegen «Reichsbürger»-Gruppe: Umsturzpläne und Verschwörungsmythen in Frankfurt

Der zweite Terrorprozess um die Gruppe Reuß hat in Frankfurt am Main begonnen. Heinrich XIII. Prinz Reuß, der als mutmaßlicher Rädelsführer gilt, steht gemeinsam mit acht weiteren Männern und Frauen vor dem Oberlandesgericht. Die Angeklagten werden beschuldigt, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein oder diese unterstützt zu haben, darunter Ex-Bundeswehrsoldaten und eine ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete.

Dieses Verfahren ist eines von drei großen Prozessen gegen die „Reichsbürger„-Gruppe. Bereits im April begann in Stuttgart der Prozess gegen mutmaßliche Vertreter des militärischen Arms, während in München ab dem 18. Juni die restlichen mutmaßlichen Mitglieder vor Gericht stehen werden. Die Verschwörer wurden bei einer umfangreichen Anti-Terror-Razzia im Dezember 2022 enttarnt.

Die Anklage besagt, dass die Gruppe ab August 2021 einen bewaffneten Umsturz für den „Tag X“ plante. Sie planten, ins Berliner Reichstagsgebäude einzudringen, um Abgeordnete festzunehmen und so einen Systemumsturz herbeizuführen. Die Bundesanwaltschaft gab an, dass die Angeklagten bewusst Todesfälle in Kauf genommen hätten und über ein großes Waffenarsenal und 500.000 Euro für ihre Pläne verfügten.

Die Anklage umfasst auch die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, da konkrete Vorbereitungen, wie die Rekrutierung von Militärpersonal, getroffen wurden. Die Angeklagten verband eine tiefe Ablehnung staatlicher Institutionen und der demokratischen Grundordnung, was auf eine Anhängerschaft von Verschwörungsmythen hindeutete. Die Strukturen für eine eigene Staatsordnung waren bereits grob ausgearbeitet, wobei Prinz Reuß als Staatsoberhaupt und Birgit Malsack-Winkemann als Justizministerin vorgesehen waren.

Der Prozess in Frankfurt wird unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen abgehalten. Eine Leichtbauhalle mit 1300 Quadratmetern Fläche wurde am Stadtrand errichtet. Statt der ursprünglich zehn Angeklagten treten nun neun vor Gericht, da ein Angeklagter im März verstorben ist. Den verbliebenen Angeklagten drohen bei Schuldsprüchen bis zu zehn Jahre Haft, wobei im Falle mehrerer Schuldsprüche eine Gesamtstrafe von bis zu 15 Jahren möglich ist. Bis zum Urteil gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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