Münster

Neue Gesetzesänderungen für den Cannabis-Konsum: Grenzwerte für Autofahrer und Verbote für Mischkonsum

Neue Regeln für Cannabis-Konsum am Steuer und Anbauvereine: Was ändert sich jetzt?

Berlin (dpa) – Nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene vor eineinhalb Monaten plant die Ampel im Bundestag weitere Änderungen und Ergänzungen. Diese beinhalten einen Grenzwert für Autofahrer, ein Alkoholverbot am Steuer bei Cannabiskonsum, Regeln für Fahranfänger und neue Vorschriften für die ab Juli möglichen Anbauvereine.

Es wird angestrebt, den Aufbau großer Cannabis-Plantagen in Deutschland zu verhindern. Hierfür werden Gesetze wie das Konsumcannabisgesetz, die Straßenverkehrsordnung, die Fahrerlaubnisverordnung und die Bußgeldkatalogverordnung geändert. Die Bundesländer hatten das Cannabis-Gesetz trotz Vorbehalten im Bundesrat passieren lassen, da die Bundesregierung nachträgliche Anpassungen zugesagt hatte. Die Gesetzentwürfe werden am kommenden Donnerstag im Bundestag erstmals debattiert, ohne jedoch sofort beschlossen zu werden. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens bleibt vorerst unklar.

Ein neuer Grenzwert für Autofahrer soll ähnlich wie die 0,5-Promille-Marke für Alkohol eingeführt werden. Bisher konnte bereits der Nachweis des Cannabis-Wirkstoffs zu Geldbußen führen, während bei einem Wert von 1 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blut bereits Sanktionen verhängt wurden. Künftig soll die Grenze bei 3,5 Nanogramm liegen. Bei Überschreiten dieses Wertes drohen ein Bußgeld von 500 Euro und ein Monat Fahrverbot.

Der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol vor dem Autofahren wird ebenfalls untersagt. Bei Erreichen des Grenzwertes und zusätzlichem Alkoholkonsum drohen Strafen von bis zu 5000 Euro. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt ein generelles Cannabis-Verbot, ähnlich wie beim Alkohol. Es droht ein Bußgeld von 250 Euro.

Um plantagenartige Anbauflächen zu verhindern, können Behörden die Genehmigung für Vereine verweigern, deren Anbauflächen eng beieinander liegen. Zudem sollen Anbauvereine regelmäßig anstatt einmal jährlich kontrolliert werden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird Weiterbildungen für Suchtpräventionsberater anbieten und das Cannabis-Gesetz wird umfassend evaluiert, um die Auswirkungen auf den Jugendschutz und das Konsumverhalten zu analysieren.

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