Anträge zur Strom- und Energiesteuerentlastung für das Jahr 2023 können bis zum Jahresende beim Hauptzollamt gestellt werden. Für Unternehmen, Landwirte und Privathaushalte, die unter den hohen Energiekosten leiden, ist dies eine letzte Chance auf finanzielle Entlastung. Besonders betroffen sind Branchen wie Bäckereien, die chemische Industrie sowie die Landwirtschaft, wo immense Energiekosten anfallen.
Der zuständige Zoll fordert zur Eile auf: „Wichtig ist der rechtzeitige Eingang des Antrags. In den vergangenen Jahren wurden viele Anträge zu spät eingereicht, und wir haben keinen Ermessensspielraum, um sie zu akzeptieren“, warnt die Behörde. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Detaillierte Infos zu den Antragsverfahren und den nötigen Voraussetzungen sind auf der offiziellen Zoll-Website unter www.zoll.de zu finden.
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