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Klimaschutzversagen: Bundesregierung muss Programm nachbessern

Kritik am Klimaschutzprogramm der Bundesregierung - Was sind die Konsequenzen des Urteils?

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zwingt die Bundesregierung dazu, ihr Klimaschutzprogramm zu überarbeiten. Die bisherigen Maßnahmen, die im letzten Oktober beschlossen wurden, genügen nicht, um die gesetzlichen Vorgaben zur Erreichung der Klimaziele vollständig zu erfüllen. Infolgedessen hat das Gericht zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe zugestimmt, was bedeutet, dass die Regierung jetzt in Revision gehen kann, um die Wirkung des Urteils aufzuschieben, oder das Bundesverwaltungsgericht wird tätig.

Bereits im November 2023 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugunsten der Umwelthilfe entschieden, dass die Bundesregierung ein Klima-Sofortprogramm in den Bereichen Verkehr und Gebäude einführen muss. Obwohl die Regierung gegen dieses Urteil in Revision ging, bestehen erneut Klagen gegen die unzureichenden Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen gemäß den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für die Jahre 2024 bis 2030.

Das langfristige Ziel des Gesetzes besteht darin, die Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Trotz einer Minderung von rund 46 Prozent im Vorjahr ist eine Verschärfung der Maßnahmen erforderlich. Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung ist der Dreh- und Angelpunkt für die Umsetzung dieser Ziele und umfasst verschiedene Maßnahmen in den Sektoren Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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