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Klimaschutzprogramm: Gericht prüft Forderungen der Umwelthilfe

Gericht verhandelt über Klima-Klagen gegen Bundesregierung: Hält das Klimaschutzprogramm dem Druck stand?

Berlin (dpa) – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg verhandelt heute über die Klagen gegen die Bundesregierung in Bezug auf deren Klimaschutzmaßnahmen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und drei weitere Kläger fordern ein wirksames Klimaschutzprogramm, das sicherstellt, dass die gesetzlich festgelegten Ziele eingehalten werden. Die Klagen betreffen die Reduzierung der Treibhausgasemissionen in verschiedenen Sektoren von 2024 bis 2030 sowie das übergeordnete Ziel, die Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um mindestens 65 Prozent zu senken.

Die Umwelthilfe argumentiert, dass das im letzten Oktober verabschiedete Klimaschutzprogramm 2023 nicht ausreicht, um die im Klimaschutzgesetz festgelegten Reduktionsziele zu erreichen. Die Organisation fordert konkrete und schnell umsetzbare Maßnahmen, darunter Tempolimits auf Autobahnen und anderen Straßen. Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Folgen haben und wird nach einer mündlichen Verhandlung mit Vertretern aller Parteien getroffen.

Eine frühere Klage der Umwelthilfe gegen die Bundesregierung war bereits erfolgreich, was zu einem Urteil im November 2023 führte, wonach die Regierung Sofortmaßnahmen in den Sektoren Verkehr und Gebäude ergreifen muss. Die Revision dieses Urteils ist derzeit beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Das aktuelle Klimaschutzgesetz schreibt vor, dass jährliche Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasen in jedem Sektor festgelegt werden müssen.

Die Bundestag hat Ende April eine Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen, die künftig eine sektorübergreifende und mehrjährige Kontrolle der Einhaltung der Klimaziele vorsieht. Sollte die Regierung ihre Ziele für 2030 nicht erreichen, müssen entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes steht jedoch noch aus und muss noch vom Bundesrat genehmigt werden.

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