Kriminalität und JustizMünster

IStGH beantragt Haftbefehle gegen Netanjahu und Sinwar: Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den Anführer der Hamas im Gazastreifen, Jihia al-Sinwar, beantragt. Diese Entscheidung erfolgte im Rahmen der Untersuchungen zu mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Gaza-Krieges. Weitere potenzielle Haftbefehle könnten gegen Israels Verteidigungsminister Joav Galant sowie Sinwars Stellvertreter Mohammed Deif und den Hamas-Auslandschef Ismail Hanija erlassen werden.

Die Anklagen gegen die Hamas-Führer beinhalten schwerwiegende Vorwürfe wie „Ausrottung“, Mord, Geiselnahme, Vergewaltigung und Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Chefankläger betonte die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und forderte die Freilassung israelischer Geiseln sowie deren sichere Rückkehr zu ihren Familien.

Im Fall von Ministerpräsident Netanjahu und Verteidigungsminister Galant wird unter anderem das Aushungern von Zivilisten als Kriegstaktik und willkürliche Tötungen von Zivilisten zur Last gelegt. Die Reaktionen auf die Anträge waren heftig, mit Israel und den USA, die die beantragten Haftbefehle scharf kritisierten.

Die Entscheidung, die Haftbefehle zu erlassen, liegt nun bei den Richtern der Vorverfahrenskammer des IStGH. Sollten die Tatvorwürfe als bestätigt angesehen werden, könnte ein Hauptverfahren gegen die Beschuldigten eingeleitet werden. Trotz der Anträge stehen die Haftbefehle nicht unter der Möglichkeit einer Vollstreckung durch das Gericht selbst. Doch alle Vertragsstaaten des Gerichts sind dazu verpflichtet, die Beschuldigten festzunehmen und nach Den Haag zu überstellen, sobald sie sich in ihrem Land aufhalten.

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