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Internationale Ermittlungen gegen Netanjahu und Hamas-Führer: Kontroverse um Haftbefehle

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag hat Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den Anführer der Hamas im Gazastreifen, Jihia al-Sinwar, beantragt. Dieser Schritt erfolgt im Rahmen der Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Gaza-Krieges. Weitere geforderte Haftbefehle betreffen Israels Verteidigungsminister Joav Galant sowie Sinwars Stellvertreter Mohammed Deif und den Hamas-Auslandschef Ismail Hanija.

Den Anklagen zufolge werden Netanjahu und Galant beschuldigt, für das Aushungern von Zivilisten, willkürliche Tötungen und gezielte Angriffe auf Zivilisten verantwortlich zu sein. Der Chefankläger betonte das Recht Israels zur Verteidigung, jedoch muss dabei das humanitäre Völkerrecht beachtet werden. Die Hamas-Führer werden Verbrechen wie „Ausrottung“, Mord, Geiselnahme, Vergewaltigungen und Folter vorgeworfen.

Israel und die Hamas haben empört auf die Haftbefehlsanträge reagiert, während auch aus den USA Kritik geäußert wurde. US-Präsident Joe Biden betonte die Unterstützung Israels in Sicherheitsfragen und kritisierte die Gleichstellung von israelischen Beamten und Hamas-Terroristen. Österreichs Regierungschef kritisierte ebenfalls die Anträge und betonte das Selbstverteidigungsrecht Israels.

Die Richter des IStGH müssen nun darüber befinden, ob die Haftbefehle erlassen werden. Es wird angenommen, dass Sinwar und Deif sich versteckt halten, während Hanija in Katar ein luxuriöses Leben führt. Obwohl das Gericht selbst keine Haftbefehle vollstrecken kann, sind die Gesuchten bei Reisen in Länder, die das Römische Statut unterzeichnet haben, potenziell von Festnahme und Auslieferung bedroht.

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