Münster

Frauen fordern Mitspracherechte bei Bischofswahl – Hin und Her in der Bistums Münster

Reformer und ihr Glaubwürdigkeitsproblem: Warum die Forderungen oft ins Leere laufen

Die Bischöfliche Frauenkommission des Bistums Münster hat am Wochenende eine verstärkte Beteiligung von Frauen bei der Auswahl eines zukünftigen Bischofs gefordert. Sie schlug vor, dass neben den 16 männlichen Domkapitularen auch 16 Frauen in den Prozess einbezogen werden sollten, einschließlich der Wahl. Diese Forderung wurde jedoch später korrigiert, und es wurde betont, dass die Beteiligung nur im Vorfeld der Bischofswahl und nicht während der Wahl selbst stattfinden soll.

Dieses Hin und Her bei den Forderungen der Reformkräfte ist kein Einzelfall. Ähnliche Situationen traten beim Synodalen Weg auf, als die Forderung nach Frauenweihe und als vermeintliches Menschenrecht erhoben wurde. Letztendlich wurden diese Passagen jedoch abgeschwächt und an den Papst als unverbindliche Empfehlung weitergegeben. Dieses Verhalten gefährdet nicht nur die Glaubwürdigkeit der Reformkräfte, sondern auch die Unterstützung ihrer Anliegen.

Es ist wichtig, dass Reformkräfte ihre Überzeugungen klar vertreten und zu ihren Forderungen stehen, insbesondere in Bezug auf bewährte demokratische Verfahren. Durch ein uneinheitliches Auftreten und das Abweichen von ursprünglichen Forderungen wird die Glaubwürdigkeit der Reformkräfte beeinträchtigt. Es ist entscheidend für den Erfolg von Reformbewegungen, Konsistenz und Transparenz in ihren Forderungen und Handlungen zu wahren.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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