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Entscheidung erwartet: AfD als rechtsextremer Verdachtsfall – Münster verkündet Urteil

Gerichtsurteil zur Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall: Entscheidung des OVG Münster steht bevor.

Im Berufungsverfahren zur Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall hat das Oberverwaltungsgericht Münster heute die Entscheidung verkündet. Die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln die Partei sowie deren Jugendorganisation Junge Alternative zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat, stand dabei im Mittelpunkt. In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht Köln die Bewertung aus dem Jahr 2022 bestätigt. Sollten die Richter in Münster zu demselben Schluss kommen, dürfte der Verfassungsschutz die Partei weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen und die AfD könnte im jährlichen Verfassungsschutzbericht erwähnt werden. Eine mögliche Revision nach dem Urteil in Münster könnte vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erfolgen. Diese Entwicklungen wurden am 13.05.2024 im Programm Deutschlandfunk ausgestrahlt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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