Kriminalität und JustizMünster

Chefankläger des IStGH beantragt Haftbefehl gegen Netanjahu und Hamas-Anführer

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag, Karim Khan, hat Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und den Anführer der Hamas im Gazastreifen, Jihia al-Sinwar, beantragt. Die Anträge erfolgen im Rahmen von Ermittlungen zu mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Gaza-Krieges. Weiteren Haftbefehlen wurden auch gegen Israels Verteidigungsminister Joav Galant, Sinwars Stellvertreter Mohammed Deif und den Hamas-Auslandschef Ismail Hanija beantragt. Diese Anträge wurden sowohl von Israel als auch von der Hamas empört aufgenommen, mit heftigen Kritiken aus verschiedenen Ländern, einschließlich den USA.

Den Hamas-Führern werden schwerwiegende Vorwürfe wie „Ausrottung“, Mord, Geiselnahme, Vergewaltigung und Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit angelastet. Der Chefankläger betonte die Bedeutung des humanitären Völkerrechts und forderte von der Hamas die Freilassung israelischer Geiseln sowie deren sichere Rückkehr zu ihren Familien. Bezüglich Netanjahu und Galant werden sie unter anderem beschuldigt, Methoden wie das Aushungern von Zivilisten als Kriegsführung sowie willkürliche Tötungen und zielgerichtete Angriffe auf Zivilisten verantwortlich zu sein.

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Die Auslöser des Gaza-Krieges waren das Massaker mit mehr als 1200 Toten, das Terroristen am 7. Oktober in Israel verübten, und die darauffolgenden Konflikte mit einer hohen Zahl getöteter Palästinenser. Die Richter der Vorverfahrenskammer des IStGH müssen nun über die Erteilung der Haftbefehle entscheiden, die bei Bestätigung der Tatvorwürfe zur Einleitung eines Hauptverfahrens führen könnten. Im Zuge dieser Ereignisse äußerten Israel, die Hamas und weitere betroffene Parteien heftige Kritik, die von Empörung bis zur Ablehnung der Anträge reichte.

Es wird vermutet, dass sich Sinwar und Deif seit Beginn des Gaza-Kriegs im unterirdischen Tunnelsystem der Hamas verstecken, während Hanija in Katar ein Luxusleben führt. Obwohl das Gericht keine Haftbefehle selbst vollstrecken kann, sind die Gesuchten durch die vorliegenden Anträge international eingeschränkt, da Vertragsstaaten verpflichtet sind, Beschuldigte festzunehmen und an den Gerichtshof zu überstellen. Israel, als eines der Länder, das den IStGH nicht anerkennt, steht im Konflikt mit den Verfahren, während die Hamas die Anträge ebenfalls ablehnt und eine Strafverfolgung israelischer Befehlshaber fordert.

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