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ARD-Wahlarena 2024: Einladung für BSW-Spitzenkandidat abgelehnt – Gerichtsurteil in Köln

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Spitzenkandidat des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) für die Europawahl nicht zur ARD-Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ eingeladen werden muss. Die Entscheidung resultierte aus der Ablehnung eines Eilantrags der Partei BSW. Vertreter von etablierten Parteien wie SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP, AfD und der Linken sind zur Sendung eingeladen, da sie bereits im Europaparlament vertreten sind und über eine gewisse Relevanz in Deutschland verfügen.

Der federführende WDR begründete die Auswahl der eingeladenen Parteien damit, dass sie aufgrund ihrer bisherigen Erfolge und ihrer Abgeordnetenzahl im Europaparlament als relevant angesehen werden. Das BSW argumentierte hingegen, dass es in seiner Chancengleichheit eingeschränkt sei, wenn es nicht eingeladen werde, da es gute Chancen habe, bei der Europawahl als fünftstärkste Kraft aus Deutschland ins Europaparlament einzuziehen. Im Gegensatz dazu würden FDP und Linke voraussichtlich schlechter abschneiden.

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Das Gericht stellte fest, dass der WDR das Recht habe, die Teilnehmer eigenständig für redaktionell gestaltete Fernsehdiskussionen auszuwählen. Zudem habe das BSW in anderen Sendungen ausreichend Gelegenheit, die Wähler zu erreichen. Da das BSW bisher keine aussagekräftigen Wahlergebnisse vorweisen konnte, sah das Gericht keine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit durch den Ausschluss aus der Wahl-Sendung.

Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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