Aldi-Süd hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine bedeutende Niederlage erlitten, die sich auf die irreführende Werbung mit Rabattaktionen bezieht. Der EuGH entschied, dass Preisrabatte in Angeboten sich auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass Verbraucher nicht durch erhöhte Preise, gefolgt von angeblichen Rabatten, in die Irre geführt werden. Die Entscheidung folgt auf eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die mehr Transparenz für Käufer fordert.
Im konkreten Fall warb Aldi-Süd mit dem Slogan „Deutschlands bester Preis“ für Ananas und Bananen, gab jedoch irreführende Preisvergleiche an. So lag der tatsächliche niedrigste Preis für die Ananas bei 1,39 Euro, trotz einer Bewerbung, die einen umstrittenen „Preis-Highlight“ von 1,49 Euro anführte. Ähnlich war es bei den Bananen, wo der niedrigste Preis von 1,29 Euro ebenfalls fälschlicherweise als Rabatt präsentiert wurde. Nun muss das Düsseldorfer Gericht auf Basis der EuGH-Entscheidung weiter verhandeln, während die Verbraucherschützer hoffen, dass dies zu faireren Preisangaben führt. Mehr Details sind im Artikel von www.antennemuenster.de zu finden.