Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen setzt die mündliche Verhandlung im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz fort. Ein endgültiges Urteil ist noch nicht absehbar, da Verhandlungstage bis zu den Sommerferien im Juli terminiert sind. Für die anstehende Verhandlung haben Bundesschatzmeister Carsten Hütter und Vorstandsmitglied Roman Reusch ihre Teilnahme angekündigt.
In der vorherigen Anhörung vor dem OVG in Münster vertrat Spitzenkandidat Maximilian Krah die AfD. Er argumentierte, dass die Partei und er selbst nicht rassistisch sein könnten, da er einen engen Mitarbeiter mit chinesischem Migrationshintergrund beschäftige. Dieser Mitarbeiter wurde kürzlich festgenommen, da der Verdacht der Spionage für China vorlag.
Die AfD kämpft in diesem Verfahren gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz als extremistischen Verdachtsfall. Das Verwaltungsgericht in Köln hatte zuvor den Verfassungsschützern Recht gegeben und ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD gesehen. Aufgrund des Sitzes des Bundesamtes in Köln sind die Gerichte in Nordrhein-Westfalen für den Fall zuständig.