Ein 45-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz wurde am 28. Januar 2025 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster vor einem Richter am Amtsgericht Beckum präsentiert. Der Richter entschied, dass der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen wird, da Fluchtgefahr besteht.
Die Polizei Warendorf steht hinter dieser Entscheidung und verfolgt weiterhin die Ermittlungen. Die öffentliche Sicherheit wird damit offenbar erhöht, während die rechtlichen Schritte gegen den Verdächtigen vorangetrieben werden.