Mülheim an der Ruhr

EU-Bericht: Menschenrechtsverletzungen an Grenzen bleiben oft ungestraft

Ein aktueller EU-Bericht der Grundrechteagentur in Wien deckt auf, dass zwischen 2020 und 2023 Menschenrechtsverletzungen durch Grenzbeamte an den EU-Außengrenzen, einschließlich des Mittelmeers und des Balkans, nur selten verfolgt wurden, was zu einem besorgniserregenden Eindruck von Straflosigkeit führt und dringenden Handlungsbedarf zur Wahrung der Menschenrechte fordert.

Die aktuelle Diskussion über Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen hat erneut an Schwung gewonnen, nachdem ein kürzlich veröffentlichter Bericht der Grundrechteagentur der Europäischen Union (FRA) schwerwiegende Missstände aufgedeckt hat. Der Bericht legt dar, dass es an den Grenzen zu häufigen und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen kommt und die Verantwortlichen nur selten zur Rechenschaft gezogen werden.

Der Kontext der Menschenrechtslage

Seit 2020 wurden von der FRA 118 disziplinäre Untersuchungen gegen Grenzbeamte in 16 Ländern dokumentiert. Trotz dieser hohen Zahl sind den Behörden nur in acht Fällen konkrete Konsequenzen bekannt geworden, darunter vier in Kroatien und vier in Ungarn. Dies wirft die Frage auf, warum die Justiz in Ländern mit den meisten Vorwürfen – wie Griechenland – nicht aktiv wird.

Glaubwürdige Berichte von Misshandlungen

Verschiedene Organisationen, darunter die Vereinten Nationen und Menschenrechtsgruppen, berichten kontinuierlich über Vorfälle, die von Gewalt, Misshandlungen bis hin zu sogenannten „Pushbacks“ reichen. Dies bedeutet, dass Schutzsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden, ohne dass ihre Bedürfnisse angemessen geprüft werden. Solche Praktiken erwecken den Eindruck, dass Grenzbeamte ihre Macht ungestraft ausüben können.

Der Wert der rechtlichen Aufarbeitung

Die Möglichkeit für betroffene Personen, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anstatt nationale Gerichte anzurufen, zeigt das mangelnde Vertrauen in die Rechtssysteme der Mitgliedstaaten. In der Vergangenheit hat der EGMR bereits bei tragischen Vorfällen – wie dem Tod eines afghanischen Kindes in Kroatien – kritisiert, dass nationale Ermittlungen unzureichend waren. Solche Fälle verdeutlichen die Dringlichkeit, die Verfahren zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen.

Forderungen nach Verbesserungen

In Anbetracht dieser Missstände fordert die FRA die EU-Staaten auf, regelmäßig Daten zu rechtlichen Verstößen an den Außengrenzen zu veröffentlichen. Ein zentrales Anliegen ist es, Opfer stärker in die Ermittlungen einzubeziehen und auf technische Hilfsmittel wie GPS- und Handydaten von Beamten zuzugreifen. So könnte einem besseren Verständnis der Vorfälle Rechnung getragen werden und die Verantwortlichen könnten effektiver zur Rechenschaft gezogen werden.

Das Thema Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen der EU hat nicht nur rechtliche, sondern auch tiefgreifende gesellschaftliche Implikationen. Es wird deutlich, dass der Schutz der Menschenrechte in einer Zeit, in der Migration zunehmend zum politischen Thema erhoben wird, allerhöchste Priorität haben sollte. Bei anhaltenden Berichten über Misshandlung und Unrecht müssen die europäischen Staaten Maßnahmen ergreifen, um das Vertrauen der Bürger in die Rechtsstaatlichkeit und den Schutz von Menschenrechten neu zu festigen.

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