Mönchengladbach

Verurteilungen im Fall des Dealer-Raubüberfalls: Strafen und Therapie für die Täter

Im aktuellen Fall wurden drei Männer wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung und Raub verurteilt. Jens D. erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, nachdem er gestanden hatte, Geld und Drogen gestohlen zu haben. Sein unmittelbares Geständnis wirkte strafmildernd aus, da er im Vorfeld des Raubes versucht hatte, seine Freunde zu bremsen, wie aus Chatverläufen hervorgeht. Die Strafkammer sah daher von einer höheren Strafe ab, die von der Staatsanwaltschaft gefordert wurde.

Nino O. wurde für schuldig befunden, das Opfer mit Pfefferspray besprüht und mehrfach geschlagen zu haben. Er erhielt eine Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten, gefolgt von möglicher Sicherungsverwahrung. Um seine dissoziale Störung zu behandeln, soll O. zweieinhalb Jahre Haft und drei Jahre Therapie in einer Klinik absolvieren. Der Richter betonte die Chance auf eine Vermeidung von Sicherungsverwahrung nach Abschluss der Therapie.

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Der dritte Angeklagte, Jerome S., war während des Vorfalls durch Drogen und Alkohol enthemmt, zeigte aber keine verminderte Schuldfähigkeit. Er erhielt eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten aufgrund erheblicher Vorstrafen. Obwohl er behauptete, nur nach der Waffe des Opfers getreten zu haben, glaubte das Gericht der Aussage des Opfers, dass S. ihm ins Gesicht trat.

Die Verurteilten müssen die Verfahrenskosten tragen und 1640 Euro zurückzahlen, da dieser Betrag bei der Durchsuchung der Wohnungen von Nino O. und Jens D. fehlte. Trotzdem ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, und die Angeklagten haben eine Woche Zeit, um Revision einzulegen.

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