Mönchengladbach

Verurteilte Rockerbande: Haftstrafen für brutale Entführung

In einem Fall von erpresserischem Menschenraub wurden am Donnerstag fünf Angeklagte vom Landgericht Mönchengladbach zu Haftstrafen von achteinhalb bis elf Jahren und drei Monaten verurteilt. Vier der Verurteilten gehörten zur Tatzeit einer Rockergruppe an. Laut Gerichtsüberzeugung befanden sie sich 26 Stunden lang in der Gewalt eines 64-jährigen Bauunternehmers und setzten ihn Ende Oktober 2023 lebensgefährlich verletzt, lediglich mit Hose und Schuhen bekleidet sowie einem Sack über dem Kopf, in einem Wald bei Jüchen aus.

Die fünf Männer wurden wegen erpresserischen Menschenraubs schuldig gesprochen, wobei drei von ihnen auch wegen versuchten Totschlags verurteilt wurden. Eine Frau, die den Unternehmer als Lockvogel fungierte, erhielt eine Bewährungsstrafe, ebenso wie der 57-jährige Drahtzieher, der wegen Anstiftung zum Raub verurteilt wurde. Der Prozess fand aus Platzgründen am Landgericht in Düsseldorf statt, obwohl das Urteil vom Landgericht Mönchengladbach gefällt wurde.

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Den Verurteilten wird vorgeworfen, versucht zu haben, angebliche Schulden in Höhe von 20.000 Euro einzutreiben, obwohl diese Forderung nicht gerechtfertigt war. Laut Aussage eines der Angeklagten sei die Eskalation der Situation und die Anwendung von Gewalt nicht geplant gewesen. Ein Begleiter des Bauunternehmers wurde ebenfalls entführt, jedoch nach vergleichsweise kurzer Zeit unter massiven Drohungen wieder freigelassen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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