Mönchengladbach

Mutmaßlicher Mord aus Leidenschaft: Frau zu 7 Jahren Haft verurteilt

Das Landgericht Mönchengladbach verkündete nach fünf Monaten den Schuldspruch gegen die 45-jährige Lebensgefährtin eines 58-jährigen Mannes, der in Wegberg durch einen Messerstich ums Leben kam. Die Frau wurde wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Richter Alberring betonte, dass die Angeklagte ihren Partner während eines Streits in der gemeinsamen Wohnung mit einem Küchenmesser attackiert habe. Das Gericht war überzeugt, dass sie den Mann zumindest mit Tötungsvorsatz in die Brust stach, was zum sofortigen Tod durch Herzverletzung führte. Ein hoher Alkoholpegel bei beiden vor der Auseinandersetzung war festgestellt worden.

Die Verteidigung behauptete in dem Prozess, dass die Angeklagte keine Erinnerung an die Tat habe. Zeugenaussagen von Nachbarn, die Streitigkeiten des Paares mitbekamen, widersprachen jedoch dieser Aussage. Obwohl die Frau zum Zeitpunkt der Tat unter starkem Alkoholeinfluss stand, hielt das Gericht sie für zurechnungsfähig, da sie trotz des hohen Promillewerts noch geordnetes Verhalten zeigte. Zudem wusste sie, wie sie Nachrichten versenden und einen Notruf absetzen konnte.

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Es kam ans Licht, dass die Angeklagte bereits zuvor wegen einer Messerattacke gegen ihren Partner verurteilt wurde und eine schwierige Kindheit hinter sich hat. Ihr jüngerer Bruder berichtete über extreme Gewalt und sexuellen Missbrauch durch den Stiefvater während ihrer Kindheit. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren, während die Verteidigung auf eine Unzurechnungsfähigkeit der Angeklagten plädierte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und kann daher angefochten werden.

Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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