Die Polizei Mönchengladbach hat am 12. März das Mobiltelefon eines 23-jährigen Mannes beschlagnahmt, der durch seine Aktivitäten in sozialen Netzwerken aufgefallen war. Er hatte nicht nur das Foto eines anderen Mannes veröffentlicht und ihn einer Straftat beschuldigt, sondern auch öffentlich dazu aufgerufen, private Informationen wie Namen, Adresse und Arbeitsplatz des Beschuldigten zu sammeln.

Die Behörden warnen eindringlich davor, wie gefährlich und illegal solche persönlichen Angriffe sind. Die Veröffentlichung privater Informationen kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben und behindert die Ermittlungen der Polizei. Die Verantwortung für Fahndungsmaßnahmen liegt ausschließlich bei den Strafverfolgungsbehörden, nicht in den Händen von Privatpersonen.