Mönchengladbach

Kein Krimskrams im Garten: Was gesetzlich erlaubt ist und hohe Bußgelder drohen

Die Bedeutung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Ihren Garten

Ein Garten ist für viele ein Ort der Ruhe und Erholung. Doch Vorsicht: Nicht alles, was dort gelagert wird, ist erlaubt. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt, welche Gegenstände im Garten nicht aufbewahrt werden dürfen. Es ist wichtig, sich daran zu halten, um Bußgelder und Umweltschäden zu vermeiden.

Warum bestimmte Dinge nicht im Garten gelagert werden dürfen

Das Gesetz verbietet die Lagerung von Abfällen, die eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können. Dazu gehören zum Beispiel Asbest, Reinigungsmittel, giftige Gase und unsortierter Bauschutt. Diese Stoffe können die Umwelt belasten und Gesundheitsrisiken darstellen. Daher ist es wichtig, sie ordnungsgemäß zu entsorgen.

Was darf im Garten gelagert werden?

Dinge wie alte Möbel, Steine, Metall oder Gartenabfälle können in Ihrem Garten bleiben, solange sie keine Gefahr darstellen. Auch die Nutzung von Kompost ist erlaubt, solange er keine Schädlinge anzieht. Beachten Sie hierbei die Vorschriften der Bioabfallverordnung und entsorgen Sie den Abfall gegebenenfalls über die Kommunen.

Bußgelder und Konsequenzen

Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Behörden können die Beseitigung von illegal gelagertem Müll anordnen und bei wiederholten Verstößen strenge Maßnahmen ergreifen. Daher ist es wichtig, sich über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und seinen Garten entsprechend zu pflegen.

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