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Gladbacher Fans verursachen Unruhe mit unsportlichem Verhalten

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Borussia Mönchengladbach wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Höhe von insgesamt 38.000 Euro belegt. Von diesem Betrag kann der Verein bis zu 12.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was bis zum 31. Dezember 2024 dem DFB nachgewiesen werden muss. Der Kontrollausschuss empfiehlt, den Strafnachlass für den Dialog mit den Fans zu nutzen.

Die Geldstrafen wurden aufgrund von Protestaktionen gegen einen möglichen DFL-Investor verhängt. Bei einem Bundesligaspiel gegen Werder Bremen warfen Gladbacher Zuschauer in der 12. Minute diverse Gegenstände, darunter Schokotaler, auf den Rasen, was zu einer fünfminütigen Unterbrechung führte. Ebenso warfen Anhänger in einem anderen Spiel gegen den SV Darmstadt 98 in der 29. Minute diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen, wodurch das Spiel für etwa 13 Minuten gestoppt wurde. Zusätzlich wurden vor Spielbeginn im Gladbacher Zuschauerblock mindestens acht Rauchtöpfe angezündet.

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Borussia Mönchengladbach hat den beiden Urteilen zugestimmt, wodurch diese rechtskräftig sind. Es bleibt abzuwarten, wie der Verein die strafrechtlich auferlegten Maßnahmen nutzen wird, um zukünftige Vorfälle dieser Art zu verhindern und eine sichere Umgebung für alle Beteiligten zu gewährleisten.

Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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