Am Dienstagabend hatte die Bundespolizei am Bahnhof Kaldenkirchen ein aufschlussreiches Treffen mit einem 51-jährigen Deutschen. Bei einer Routinekontrolle stellte sich heraus, dass er mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach gesucht wurde! Der Mann war im Februar 2024 wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu drei Monaten Gefängnis verurteilt worden, hatte sich jedoch einfach nicht zur Haft gestellt.
Die Beamten zögerten nicht und verhafteten ihn vor Ort. Nach den erforderlichen polizeilichen Maßnahmen im Bundespolizeirevier Kempen wird der Verurteilte am Mittwochvormittag in das Gefängnis gebracht. Ein weiterer Beweis dafür, dass das Gesetz keine Ausnahmen kennt!