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Sicherheit & Schutz: Fahrradregistrierung durch Polizei für Bürgerinnen und Bürger

Die Beamten des Kriminalkommissariats für Prävention und Opferschutz werden Fahrräder und Pedelecs der Bürgerinnen und Bürger von 12 bis 17 Uhr polizeilich erfassen. Um die Fahrräder zu kennzeichnen, müssen die Interessierten neben dem verkehrssicheren Rad auch ihren Personalausweis und einen Eigentumsnachweis wie den Kaufbeleg vorlegen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Für Leasingräder wird das Fahrrad auf den aktuellen Nutzer registriert. Das „Nummernschild für Fahrräder“ ist ein nicht rückstandsfrei ablösbarer Aufkleber, der es ermöglicht, polizeilich erfasste Räder auf den ersten Blick zu identifizieren. Dies dient dazu, potenzielle Diebe abzuschrecken, da das Entdeckungsrisiko erheblich erhöht wird.

Die Maßnahme der Registrierung bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine zusätzliche Sicherheitsvorkehrung für ihre Fahrräder und trägt dazu bei, die Diebstahlsrate zu senken. Es ist eine effektive Methode, um die Rückführung gestohlener Fahrräder zu erleichtern und den Fahrradeigentümern ein höheres Maß an Sicherheit zu bieten. Die polizeiliche Erfassung von Fahrrädern ist somit ein wichtiger Schritt zur Prävention von Fahrraddiebstählen und zur Steigerung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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