Eine 59-jährige Frau aus Espelkamp stand vor dem Rahdener Amtsgericht, angeklagt wegen Betrugs, da sie Arbeitslosenunterstützung bezogen hatte, obwohl sie einer geringfügigen Beschäftigung nachging. Laut der Staatsanwaltschaft hatte die Frau in zwei Fällen einer solchen Beschäftigung nachgegangen, aber dies nicht der Arbeitsagentur gemeldet. Dadurch erhielt sie rund 1.500 Euro Arbeitslosenunterstützung zu Unrecht und musste sich nun vor Gericht verantworten.
Die Angeklagte gab zu, in einem Fall versucht zu haben, die Arbeit zu melden, aber letztendlich davon abgekommen zu sein. In einem anderen Betrieb hatte sie jedoch eine Arbeitsstelle, die sie nicht angezeigt hatte. Die Kommunikation mit den Behörden fiel ihr schwer, und sie fühlte sich überfordert. Laut ihrer Anwältin war ihr möglicherweise nicht klar, dass sie diese Tätigkeiten melden musste, um weiterhin Arbeitslosengeld zu erhalten.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass die Frau bereits wegen ähnlicher Taten verurteilt worden war. Sie mahnte, dass die Frau sich bewusst sein müsse, dass sie nicht gleichzeitig Arbeitslosengeld beziehen könne, wenn sie arbeitet. Auch eine Mitarbeiterin der Arbeitsagentur bestätigte, dass die Rückzahlung noch nicht vollständig erfolgt sei.
Das Gericht verhängte schließlich 40 Tagessätze zu je 20 Euro als Strafe. Die Staatsanwaltschaft warnte die Frau vor möglichen Konsequenzen, sollte sie erneut gegen Gesetze verstoßen. Die Frau versprach, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholen werde. Der Richter betonte die Ernsthaftigkeit der Situation und forderte null Toleranz für zukünftige Verstöße. Die Staatsanwaltschaft warnte zudem vor möglichen schwerwiegenderen Anklagen und machte klar, dass gewerbsmäßiger Betrug im schlimmsten Fall zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten führen könnte.