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Wie Sie Ihre Stimme bequem per Briefwahl für die Europawahl 2024 abgeben können

Wichtige Informationen zur Briefwahl: So funktioniert die Stimmabgabe per Brief am 9. Juni 2024!

Am 9. Juni 2024 haben wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl für die Europawahl abzugeben. Das Briefwahlverfahren bietet eine praktische Alternative für Personen, die nicht persönlich am Wahltag im Wahllokal erscheinen können. Auf der städtischen Internetseite unter www.mettmann.de/wahlen können die Briefwahlunterlagen online beantragt werden. Hierfür wird die schriftliche Wahlbenachrichtigung benötigt, die per Post zugestellt wurde.

Der Antrag auf Briefwahl muss persönliche Angaben sowie den Wahlbezirk und die individuelle Nummer im Wählerverzeichnis enthalten, die sich in der Wahlbenachrichtigung befinden. Die Beantragung der Briefwahl ist online vom 13. Mai (1 Uhr) bis zum 4. Juni (23 Uhr) möglich. Nach diesem Zeitraum werden alle eingehenden Briefwahlanträge manuell vom Wahlamt bearbeitet, da keine automatisierte Verarbeitung mehr stattfindet.

Zusätzlich zur Online-Beantragung können Briefwahlunterlagen auch auf dem Postweg, per formlosem Brief an den Bürgerservice der Kreisstadt Mettmann, per E-Mail an briefwahl@mettmann.de oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung angefordert werden. Im Briefwahlbüro im Rathaussaal des Rathaus-Altbau können ab dem 21. Mai persönlich Anträge zur Erteilung von Wahlscheinen gestellt, Briefwahlunterlagen abgeholt, vor Ort ausgefüllt und zurückgegeben werden. Das Briefwahlbüro ist während bestimmter Zeiten geöffnet und barrierefrei zugänglich, um allen Wahlberechtigten die Möglichkeit zu geben, an der Wahl teilzunehmen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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