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Stadt Mettmann verliert Kampf um zusätzliche Eingangsklasse 2024/2025 vor Gericht

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat der Stadt Mettmann mitgeteilt, dass sie die Einrichtung einer weiteren Eingangsklasse am HHG zum Schuljahr 2024/2025 ablehnt. Trotz des Wunsches der Stadt, diesen Beschluss nicht zu akzeptieren, wurde der Fall vor das Düsseldorfer Verwaltungsgericht gebracht. Die Richter entschieden jedoch gegen Mettmann und wiesen den Eilantrag ab.

Das HHG in Mettmann ist auf vier Züge begrenzt, weshalb die Überlegung einer zusätzlichen Klasse aufgrund der hohen Anmeldezahl für das neue Schuljahr diskutiert wurde. Die Bezirksregierung wies darauf hin, dass sowohl am Konrad-Heresbach-Gymnasium als auch an der Mettmanner Gesamtschule, an der ebenfalls das Abitur absolviert werden kann, noch ausreichend freie Plätze vorhanden sind.

Die Entscheidung der Bezirksregierung und des Verwaltungsgerichts bedeutet, dass das HHG in Mettmann vorerst keine Erweiterung durch eine weitere Eingangsklasse erfährt. Eltern und Schüler müssen sich somit auf die bestehende Klassenstruktur einstellen und die vorhandenen Bildungsmöglichkeiten nutzen. Die Ablehnung der zusätzlichen Klasse verdeutlicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Planung und Ressourcenallokation im Bildungsbereich, um eine angemessene Betreuung und Förderung der Schüler sicherzustellen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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