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64 Temposünder bei unangekündigten Kontrollen in Mettmann erwischt

Mettmann (ots)

Neue Strategie zur Geschwindigkeitsüberwachung in Mettmann

Am Montag, dem 22. Juli 2024, führte der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann unangekündigte Geschwindigkeitskontrollen durch. Diese Maßnahme vermeldete insgesamt 64 Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 1522 durchgeführten Fahrzeugmessungen auf der Osttangente, wo die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 70 km/h liegt.

Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen

In dem festgelegten Kontrollzeitraum von 7:30 Uhr bis 13:45 Uhr wurden von den Verkehrsermittlern 64 Verstöße gegen die Geschwindigkeitsregelungen festgestellt. Die Strafen variieren, da 53 Verkehrsteilnehmer mit Verwarnungsgeldern rechnen müssen. Hingegen müssen 11 weitere Fahrer, die über 16 km/h zu schnell unterwegs waren, mit höheren Bußgeldern rechnen.

Besonderer Fall: Der schnellste Fahrer

Ein Audi-Fahrer, der die Messstelle mit einer Geschwindigkeit von 103 km/h passierte, wurde als unrühmlicher „Tagesschnellster“ identifiziert. Nach Berücksichtigung des Toleranzabzugs von 4 km/h überschritt er die zulässige Geschwindigkeit um 29 km/h, was bedeutet, dass ihm ein Bußgeld von 150 Euro droht, sowie ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.

Umstellung der Kontrollstrategie

Die neue Vorgehensweise der Polizei, Geschwindigkeitskontrollen unangekündigt durchzuführen, ist Teil der Verkehrsstrategie #LEBEN. Diese Änderung bedeutet eine Abkehr von der früheren Praxis, Kontrollorte im Voraus zu veröffentlichen. Ziel ist es, den Druck auf Temposünder zu erhöhen und damit die Verkehrssicherheit zu steigern. In Anbetracht der Tatsache, dass zu hohe Geschwindigkeiten zu den häufigsten Unfallursachen gehören, ist diese Strategie von großer Relevanz für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Die Botschaft der Polizei

Die Kreispolizeibehörde erinnert alle Verkehrsteilnehmer daran, dass sie täglich mit Geschwindigkeitsmessungen rechnen müssen. Die Durchsetzung der Geschwindigkeitsregeln ist eine essenzielle Maßnahme zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer und zur Reduzierung von Unfällen.

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