GelsenkirchenNordrhein-Westfalen

Messer-Mann in Gelsenkirchen: Polizei beschlagnahmt gefährliches Kampfmesser!

In Gelsenkirchen wurde ein 54-jähriger Mann am Sonntagabend im Bahnhof mit einem 16 Zentimeter langen Kampfmesser von der Bundespolizei ertappt, nachdem er auf die Beamten aufmerksam geworden war und flüchtete, wodurch er nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zur Verantwortung gezogen wird.

Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) – Schock am Bahnhof: Ein Mann (54) wird mit einem bedrohlichen Kampfmesser geschnappt!

Am Sonntagabend, gegen 21.45 Uhr, passierte das Unfassbare. Der Gelsenkirchener, der mit einem 16 Zentimeter langen, beidseitig geschliffenen Klingenmonster unterwegs war, sorgte für Aufregung, als er beim Anblick der Bundespolizei, wie ein Reh im Scheinwerferlicht, einfach umdrehte und im Eiltempo das Weite suchte!

Die Beamten, hellwach und entschlossen, ließen sich nicht abschütteln und nahmen sofort die Verfolgung auf. „Haben Sie gefährliche Gegenstände dabei?“, lautete die entscheidende Frage. Der 54-Jährige gab prompt zu: In seiner Sporttasche versteckte sich ein „Tactical Knife“, das bei militärischen Einsätzen genutzt wird. Sein Besitz könnte fatale Konsequenzen haben!

Der tödliche Fund

Die Polizei war schockiert: Das gleiche Militärmesser, das dieser Mann mit sich trägt, wurde einst von dem islamistischen Terroristen Sulaiman Ataee (25) beim grausamen Mord an Polizist Rouven Laur (†29) in Mannheim verwendet. Ein bedrohlicher Vergleich, der die Wogen höher schlagen lässt!

Bisher gibt es keine kriminaltechnischen Vorgaben gegen den Gelsenkirchener, doch sein Schweigen hinterlässt Fragen. „Er machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch“, so die Bundespolizei, und der Verdacht bleibt: Warum trug er ein potenziell tödliches Werkzeug bei sich? Wurst schneiden wird sicherlich nicht der Grund gewesen sein!

Gesetzesbruch und mögliche Konsequenzen

Die Aufregung am Bahnhof führte zur Beschlagnahmung des Kampfmessers, trotz eines gesetzlichen Graubereichs: Klingen über zwölf Zentimeter dürfen zwar legal besessen werden, jedoch stellt sich deren Führung in der Öffentlichkeit als klare Gesetzesübertretung dar.

„Gegen den Mann wird eine Ordnungswidrigkeits-Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet“, bestätigen die Behörden. Die Höhe der Strafe wird sich danach richten, ob er bereits als Wiederholungstäter aufgetreten ist oder nicht. Für die Beamten bleibt es spannend: „Bei Ordnungswidrigkeiten ist das für uns leider nicht sofort ersichtlich“, heißt es weiter.

Ein Zufall, der zum Glück rechtzeitig aufgedeckt wurde – Gelsenkirchen, ein Ort, an dem Sicherheit und Gefahren nur einen Aufruf entfernt liegen!

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