Märkischer Kreis

Verbindungsstraße zwischen Bahnhofstraße und Scharnhorststraße soll eingezogen werden

Stadt plant Wegzug als Einsparungsmöglichkeit für die Gemeinde

Die Stadt Plettenberg plant die Einziehung eines öffentlichen Weges, der das Gelände des Jysk-Möbelhauses zwischen der Bahnhofstraße und der Scharnhorststraße verbindet. Diese Maßnahme soll Kostenersparnisse für die Gemeinde ermöglichen.

Im Jahr 1993 wurde der Bau des Verbrauchermarktes, nun Jysk, auf dem Gelände in der Bahnhofstraße 29 genehmigt. Damals plante der Landesbetrieb Straßenbau NRW, den südlichen Teil der Scharnhorststraße nach Fertigstellung der Westtangente zu schließen.

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Ein Erschließungsvertrag mit der Grundstückseigentümerin sollte sicherstellen, dass die Tiefgarage des Marktes sowohl von der Scharnhorststraße als auch von der Bahnhofstraße aus erreichbar war. Da kein Linksabbiegen auf das Grundstück vorgesehen war, sollte der Verkehrsfluss vom Markt in die Bahnhofstraße gewährleistet werden.

Stadt erwartet finanzielle Entlastung

Nun hat sich die Nutzung des Gebäudekomplexes geändert, und es ist sowohl das Linksabbiegen auf das Grundstück als auch davon möglich. Aufgrund dieser Veränderungen sieht die Stadt keine Notwendigkeit mehr, den Weg als öffentliche Verkehrsfläche zu behalten.

Die Stadt beruft sich auf das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, das die Einziehung einer öffentlichen Straße vorsieht, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls dies rechtfertigen.

Als positiven Nebeneffekt erwartet die Stadt dauerhafte Kosteneinsparungen durch den Wegfall der Verkehrssicherungspflicht und des Winterdienstes für diesen Abschnitt.

Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, die Einziehung öffentlich bekannt zu machen. Gemäß Gesetz ist dies mindestens drei Monate vor der tatsächlichen Einziehung erforderlich, um den Bürgern die Möglichkeit zur Einwendung zu geben.

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