GesellschaftMärkischer Kreis

Jugendhilfeausschuss: Inklusive Kinderbetreuung und steigende Gefährdungszahlen

Im Märkischen Kreis alarmiert ein Rekord von 501 Verdachtsmeldungen auf Kindeswohlgefährdung das Jugendamt, während die Sensibilität der Gesellschaft für diese Problematik steigt und dringende Maßnahmen zum Schutz der Kinder in der Region gefordert werden!

Ein alarmierender Blick auf die Kinderwohlgefährdung im Märkischen Kreis: In einer jetzt veröffentlichten Schockbilanz meldete das Kreisjugendamt für 2023 insgesamt 501 Verdachtsfälle, die auf die Gefährdung von Kindern hinweisen! Diese besorgniserregende Zahl ist nicht nur ein bloßer Statistikpunkt – sie zeigt ein steigendes Bewusstsein in der Gesellschaft, die bereit ist, schützend einzugreifen!

Kinderschutzfachkraft Kim Heinzer erläuterte in ihrer Präsentation, dass rund ein Drittel dieser Meldungen tatsächlich eine Gefährdung des Kindeswohls bestätigt. In den meisten Fällen, nämlich etwa zwei Dritteln, liegt jedoch ein Unterstützungsbedarf vor oder es wurde gar keine Gefährdung festgestellt. Unter den 184 Fällen mit bestätigter Kindeswohlgefährdung zählen Vernachlässigung, psychische Misshandlung sowie körperliche Gewalt zu den häufigsten Gründen, die zu diesen alarmierenden Meldungen führten.

Ein wichtiger Schritt für inklusive Kinderbetreuung

Doch es gibt auch Lichtblicke: Der Jugendhilfeausschuss im Lüdenscheider Kreishaus hat sich einstimmig für eine wegweisende neue Richtlinie ausgesprochen, die die kontinuierliche finanzielle Unterstützung für inklusive Kinderbetreuung in der Tagespflege regelt! Das bedeutet, dass ab dem Betreuungsjahr 2024/2025 in Balve, Neuenrade und Meinerzhagen-Valbert drei Tageskinder in einer inklusiven Umgebung betreut werden. Dies ist ein entscheidender Schritt, um auf die besonderen Bedürfnisse der Kinder einzugehen. Eltern können aufatmen, denn die Tagespflegepersonen müssen spezielle Qualifikationen nachweisen, um Kinder mit Behinderungen besser unterstützen zu können.

Die Finanzierung ist ebenfalls geregelt: Kinder mit besonderen Förderbedarfen haben Anspruch auf den doppelten Stundensatz ihrer Qualifikationsstufe! Eine klare Handschrift des Jugendamtes, das von einem Anstieg der Nachfrage nach inklusiven Betreuungsplätzen ausgeht. Eine Vorreiterrolle, die das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt rückt!

Die Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle

Ein weiterer wichtiger Aspekt wurde von Patrycja Chyb und Manuela Behle zur Sprache gebracht, die über die Neuerungen in der Adoptionsvermittlung berichteten. Die Adoptionsvermittlungsstelle übernimmt nicht nur eine Lotsenfunktion zwischen abgebenden Eltern, Kind und aufnehmenden Eltern, sondern stellt auch sicher, dass alle erforderlichen Zustimmungen rechtlich in Ordnung sind. Hierbei geht es oft um Fremd- und Stiefkindadoptionsverfahren, wobei die Beratung in Stiefkindadoptionen verpflichtend ist.

Die bestehenden Rechte und Pflichten bei Adoptionen sind nicht zu unterschätzen: Das Kind hat das Recht, über seine Herkunft informiert zu werden, und auch die abgebenden Eltern erhalten bis zum Ende Informationen zur Entwicklung des Kindes. Eine wichtige Maßnahme, um den Beteiligten Sicherheit und Klarheit zu geben!

Ein weiteres alarmierendes Detail: Im Jahr 2023 wurden 80 Kinder in Obhut genommen. Kim Heinzer sieht in der Zunahme der Meldezahlen ein positives Zeichen. Sie versteht sie als einen Beweis dafür, dass die Menschen um uns herum sensibler für das Thema Kindeswohlgefährdung geworden sind und gezielt hinschauen.

Das Jugendamt hat sich außerdem dazu verpflichtet, Schulungen anzubieten und eine engere Vernetzung mit Akteuren der Kinder- und Jugendarbeit zu schaffen, um die Prävention von Kindeswohlgefährdungen weiter zu unterstützen. Die Weichen für eine sichere Zukunft werden jetzt gestellt!

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