Märkischer Kreis

Führerscheinumtausch im Märkischen Kreis: Termine ab sofort verfügbar

Führerschein-Umtausch im MK: Was steckt hinter der verlängerten Frist?

Ab sofort sind im Märkischen Kreis wieder Termine für den Führerscheinumtausch buchbar, wie das Kreishaus bekannt gab. Aufgrund der erwarteten hohen Nachfrage hat die Bezirksregierung die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2025 verlängert. Bis 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgegebenen Papierführerscheine in fälschungssichere und EU-weit einheitliche Dokumente im Scheckkartenformat umgetauscht werden. Etwa 200.000 Führerscheine sind davon im Märkischen Kreis betroffen, wobei bisher rund 14.000 in der ersten Stufe umgetauscht wurden.

Die aktuellen Umtauschtermine betreffen die Jahrgänge 1965 bis 1970. Ursprünglich hätten Inhaber grauer oder rosafarbener Führerscheine dieser Geburtsjahre bis zum 19. Januar 2024 umtauschen müssen. Ein Hacker-Angriff auf den kommunalen Dienstleister Südwestfalen-IT führte jedoch zu Verzögerungen, weshalb die Frist zunächst bis zum 19. Juli 2024 und nun bis zum 19. Januar 2025 verlängert wurde.

Bürgerinnen und Bürger im Märkischen Kreis werden gebeten, Geduld zu haben, da die ersten Umtauschtermine zunächst begrenzt sind, aber mit zunehmender Verfügbarkeit steigen werden. Ziel ist es, den Umtausch bis 2025 für alle betroffenen Personen abzuschließen. Etwa 25.000 bis 30.000 Führerscheine warten noch auf den Austausch.

Der Umtausch der Führerscheine kann in den Bürgerbüros in Iserlohn oder Lüdenscheid erfolgen. Erforderliche Unterlagen sind der bisherige Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Lichtbild, sowie eine Gebühr von 30,40 Euro. Für Führerscheine, die außerhalb des Märkischen Kreises ausgestellt wurden, ist eine Karteikartenabschrift erforderlich. Termine können online oder telefonisch vereinbart werden.

Die Regelung gilt auch für Nachbarkreise, die von einem Cyberangriff betroffen waren. Die Bezirksregierung verlängerte die Umtauschfrist für Hochsauerlandkreis, Kreis Soest, Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein bis zum 19. Januar 2025 aufgrund des Antragsstaus bei den Fahrerlaubnisbehörden.

Hintergrund des Umtausches ist die EU-Führerscheinrichtlinie, die vorsieht, dass alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine bis 2033 umgetauscht werden müssen. Der Prozess erfolgt in Deutschland gestaffelt nach Geburtsjahrgängen, wobei die Frist für die Jahrgänge 1965 bis 1970 aufgrund des Hacker-Angriffs verlängert wurde.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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