Leverkusen

Sonderlandeplatz Leverkusen: Neuer Ballonstartplatz genehmigt und Änderungen am Flugplatzbetrieb

Der Sonderlandeplatz Leverkusen wird einen neuen Ballonstartplatz erhalten, wie aus dem Bescheid zur Änderung der Einrichtung und des Betriebs hervorgeht. Dieser Bescheid liegt vom 27. Mai 2024 bis einschließlich 10. Juni 2024 bei der Stadtverwaltung Köln zur Einsicht aus. Die luftrechtliche Genehmigung für den Sonderlandeplatz wurde erstmals am 13.10.1976 erteilt. Der Luftsportclub Bayer Leverkusen e. V. hat die Verlegung des bestehenden Ballonstartplatzes sowie die Einrichtung eines zusätzlichen Ballonstartplatzes innerhalb des Flugplatzgeländes beantragt. Diese Änderungen wurden mit dem Bescheid vom 24.04.2024 genehmigt.

Die neuen Vorschriften betreffen auch die Grundsätze für das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen. Während der Auslegungsfrist können Interessierte die Unterlagen bei der Stadtverwaltung Köln einsehen. Zusätzlich sind die Unterlagen auch auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf zugänglich. Nach Ablauf der Frist gilt der Bescheid als zugestellt. Die Änderungen betreffen somit die Erweiterung und Anpassung der Ballonstartplätze sowie die Umsetzung neuer Regeln für das Feuerlösch- und Rettungswesen auf dem Sonderlandeplatz Leverkusen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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