Die Entscheidung des Gerichts im Fall des Leverkusener Messerstechers fiel deutlich aus: Der Wiederholungstäter erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Dieses Urteil resultierte aus der Tatsache, dass der Angeklagte trotz vorheriger Bewährungsstrafen weiterhin in kriminelle Machenschaften verwickelt war und sich nicht bemühte, sein Verhalten zu ändern. Ein bedenklicher Höhepunkt seines Fehlverhaltens war der Angriff auf eine Person, der er Geld schuldete und ihn schließlich mit einem Messer verletzte.
Der Vorfall ereignete sich im Wiesdorfer Park an der Kirche Sankt Antonius, wo der Angeklagte den Geschädigten attackierte. Zunächst kam es zu einer Auseinandersetzung, bei der beide Parteien Verletzungen erlitten. Anschließend zog der Täter ein Messer und bedrohte sein Opfer. Dank einer Bauchtasche konnte der Geschädigte Schlimmeres verhindern und blieb mit vier oberflächlichen Schnitten glimpflich davon.
Die Richterin betonte, dass trotz der möglichen Notwehrsituation der Einsatz des Messers strafbar war, da dem Beschuldigten aufgrund früherer Straftaten ein Waffenbesitzverbot auferlegt wurde. Diese Vorstrafen, darunter Betrug und schwerer Brandstiftung, führten zu einer erschwerenden Strafmaßnahme. Das Gericht folgte mit dem Urteil von einem Jahr und drei Monaten nicht den Anträgen der Staatsanwaltschaft (ein Jahr Haft) und der Verteidigung (Bewährung), sondern entschied strenger.