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Einführung in die Europawahl: Was Bürgerinnen und Bürger wissen müssen

Die Europawahl spielt eine entscheidende Rolle in der Gesetzgebung für die nächsten fünf Jahre auf dem Kontinent. Über 360 Millionen Bürger in den 27 EU-Ländern entscheiden, welche Abgeordneten sie im Europäischen Parlament vertreten werden.

Wer darf wählen?

Etwa 65 Millionen wahlberechtigte Bürger in Deutschland können an der Wahl teilnehmen, die am 9. Juni stattfand. Das Mindestalter für die Wahlberechtigung beträgt 16 Jahre, außer in einigen Ländern wie Belgien, Bulgarien, Luxemburg, Griechenland und Zypern, in denen eine Wahlpflicht besteht.

Wer steht zur Wahl?

In Deutschland können Wähler eine der 35 nationalen Parteien und politischen Vereinigungen wählen. Diese Wahl verlangt nicht den Erreichen einer Prozenthürde, was auch kleinen Parteien die Möglichkeit gibt, ins EU-Parlament einzuziehen.

Was sind die anderen EU-Organe?

Neben dem Europäischen Parlament gibt es auch den Rat der EU-Staaten und die EU-Kommission. Der Ratsvorsitz wechselt alle sechs Monate zwischen den Mitgliedstaaten. Die Kommission schlägt Gesetze vor und überwacht deren Einhaltung in den Ländern.

Wer sitzt im Europaparlament?

Das EU-Parlament besteht aus 720 Abgeordneten aus allen EU-Ländern, wobei Deutschland mit 96 Abgeordneten den größten Block stellt. Die Abgeordneten vertreten die Interessen der über 450 Millionen Menschen in Europa.

Wie organisieren sich die Politiker?

Die meisten EU-Abgeordneten organisieren sich in Fraktionen, wobei es aktuell sieben gibt. Diese Fraktionen haben verschiedene Vorteile bei der Gesetzgebung und Finanzierung. Für die parlamentarische Arbeit gibt es Ausschüsse und Unterausschüsse, in denen Fachpolitiker zusammenarbeiten.

Warum ist das EU-Parlament für Deutschland wichtig?

Da die EU-Parlamentarier an der Gesetzgebung auf EU-Ebene beteiligt sind, haben sie direkten Einfluss auf Gesetze und Regeln, die auch in Deutschland Auswirkungen haben. Die Verteilung von Geldern, wie der EU-Agrarförderung, wird ebenfalls durch das Parlament beeinflusst.

Wie geht es nach der Wahl weiter?

Die neugewählten Abgeordneten werden Fraktionen bilden, um zur ersten Plenarsitzung am 16. Juli anzutreten. Anschließend wird die neue Kommission gebildet, bei der das EU-Parlament Mitspracherecht hat, indem es über die Vorschläge für die Kommissionsmitglieder abstimmt.

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