Leverkusen

Digitale Ticketkontrolle im Bus: Ärger um fehlenden Lichtbildausweis und Geldbußen

In einer zunehmend digitalisierten Welt, in der viele Prozesse papierlos und effizient ablaufen, stoßen bestimmte Bereiche noch auf Schwierigkeiten bei der Umstellung. Ein aktuelles Beispiel hierfür zeigt sich im öffentlichen Nahverkehr, insbesondere bei der Fahrgastkontrolle von Jobtickets und Deutschlandtickets. Eine Leverkusenerin berichtete von einer unangenehmen Konfrontation während ihrer Busfahrt mit der Linie SB 24. Obwohl sie stolz darauf war, ihr Ticket digital auf ihrem Smartphone präsentieren zu können, verlangten die Kontrolleure zusätzlich zu dem digitalen Ticket einen analogen Lichtbildausweis zur eindeutigen Identifikation. Trotz eines gut lesbaren Fotos auf ihrem Smartphone wurde dieses nicht akzeptiert, was zu einer Geldbuße von 60 Euro führte, die auf sieben Euro reduziert werden konnte, sofern sie persönlich mit Lichtbildausweis bei der Wupsi erschien.

Die verärgerte Berliner Leserin hinterfragte zu Recht, ob ein Smartphone nicht ausreichend sei, um die Identität des Besitzers zu gewährleisten. Zudem stellte sie die Frage, ob es im digitalen Zeitalter nicht möglich sein sollte, Fotos des Ticketinhabers zur Identifikation in einer App zu hinterlegen, wie es beispielsweise in der Schweiz praktiziert werde. Die Wupsi, als betroffenes Verkehrsunternehmen, betonte jedoch, dass Jobtickets nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis gelten. Die Kontrolleure prüfen laut den geltenden Beförderungsbedingungen NRW und den VRS-Tarifbestimmungen die Einhaltung dieser Regelungen.

Daniel Wom Webdesign

Die Forderung nach einem amtlichen Lichtbildausweis zur Identifikation ist notwendig, um Missbrauch vorzubeugen. Da Online-Tickets leicht duplizierbar sind, ob durch mehrfaches Ausdrucken, das Teilen eines QR-Codes oder Bildschirmfreigabe, müssen Tickets personalisiert sein. Ein Lichtbildausweis, der physisch vorgelegt werden kann, dient als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, um sicherzustellen, dass der Inhaber des Tickets auch die berechtigte Person ist. Andernfalls wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig, wie es auch der Leverkusenerin widerfahren ist.

Es bleibt festzuhalten, dass die digitale Revolution im öffentlichen Nahverkehr noch an einigen Stellen auf Hürden stößt. Während Effizienz und Komfort durch digitale Ticketlösungen gewonnen werden, sind klare Richtlinien und Sicherheitsmaßnahmen unerlässlich, um einen reibungslosen Ablauf und die Vermeidung von Missbrauch zu gewährleisten. Trotz der Herausforderungen zeigt sich jedoch, dass auch in einer digitalen Welt traditionelle Methoden, wie der physische Lichtbildausweis, nach wie vor ihre Berechtigung haben.

Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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