Vorfall | Sonstiges |
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Ort | Krefeld |
Ursache | Bannbruch, Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz |
Das Hauptzollamt Krefeld hat in den ersten Dezemberwochen massive Sicherheitsverstöße aufgedeckt. Insgesamt 18 Strafverfahren wurden wegen illegalen Feuerwerks eingeleitet, das überwiegend aus den Niederlanden nach Deutschland geschmuggelt wurde. In dieser Zeit beschlagnahmten die Zollbeamten beeindruckende 3.246 verbotene Feuerwerkskörper mit einer Nettoexplosionsstoffmenge von satten 8.162 Gramm.
Die beschlagnahmten Produkte stammen allesamt aus der hochriskanten Kategorie F3, deren Verwendung ausschließlich fachkundigen Personen gestattet ist. Wer solche Feuerwerke aus anderen EU-Ländern nach Deutschland bringen möchte, benötigt eine spezielle Erlaubnis der zuständigen Überwachungsbehörde. Das Hauptzollamt warnt eindringlich vor den Gefahren solcher illegalen Produkte und fordert Bürger auf, beim Kauf von Feuerwerkskörpern besonders auf die Sicherheit zu achten.
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