Krefeld

Neue Verordnung zur Bündelung von Asylverfahren nach Herkunftsländern in NRW

Das Justizministerium plant, die Bearbeitung von Asylverfahren zu beschleunigen, indem Zuständigkeiten nach Herkunftsländern gebündelt und unter den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen aufgeteilt werden. Dieser Schritt soll die Effizienz steigern und die Prozesse vereinfachen. Justizminister Benjamin Limbach stellte den Entwurf für eine entsprechende Verordnung vor. Allerdings sind die 22 häufigsten Herkunftsstaaten für Asylsuchende, darunter Syrien, Irak, Türkei, Iran, Afghanistan, Nigeria und Russland, von dieser Neuregelung ausgenommen. Aufgrund der hohen Anzahl von Asylanträgen aus diesen Ländern wird die gerichtliche Bearbeitung auf alle sieben Verwaltungsgerichte verteilt, um eine breitere Basis zu schaffen. In vielen Verwaltungsgerichten gibt es bereits spezialisierte Kammern für diese Fälle, um eine effiziente Abwicklung sicherzustellen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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