KrefeldWirtschaft

Gericht verurteilt Unternehmer wegen Betrug: Atomkraftwerk-Umrüstungsgeschäft als Schneeballsystem entlarvt

Der Fall des Anlagebetrugs mit Atomausstieg: Hintergründe und Urteilsgrundlagen

Ein Unternehmen, das sich auf die Umnutzung von Atomkraftwerken spezialisiert hatte, hat fast drei Millionen Euro von Anlegern gesammelt, indem es versprach, abgeschaltete Atomkraftwerke zur Produktion von Wasserstoff umrüsten zu können. Der 62-jährige Geschäftsführer des Unternehmens und Kerntechniker wurde wegen besonders schwerem gewerbsmäßigem Betrug zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Als Bewährungsauflage muss der Unternehmer 200 Sozialstunden ableisten.

Die Staatsanwaltschaft bezeichnete das Unternehmen als ein rein Schneeballsystem, da es nicht beabsichtigt habe, einen regulären Geschäftsbetrieb aufzunehmen. Die Verteidigung des Firmenchefs argumentierte dagegen, dass jede gute Idee Anlaufzeit brauche und auch scheitern könne. Dem Unternehmer wurde vorgeworfen, die Anleger nicht rechtzeitig über die drohende Zahlungsunfähigkeit informiert und weiter Geld eingesammelt zu haben, was zur Insolvenz der Firma führte.

Das Gericht verurteilte den Unternehmer in 64 Fällen von Betrug, da er bis Ende 2018 an den Erfolg der Geschäftsidee glaubte und die Anleger über das Risiko eines Totalverlusts informierte. Die Richter berücksichtigten diese Aspekte und sprachen ihn in den restlichen Anklagepunkten frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft offen ließ, ob sie Revision einlegt.

Im Prozess zeigte der Angeklagte keinerlei Bedauern und entschuldigte sich nicht bei den geprellten Anlegern, was von der Staatsanwältin als besonders schäbig bezeichnet wurde, da vorwiegend Rentner betroffen waren. Den Anlegern wurde vorgegaukelt, dass die Nutzung eines Patents des Unternehmens Einsparungen von bis zu 230 Millionen Euro ermöglichen würde und Gespräche mit Energieversorgern und der Bundesregierung bereits liefen.

Der Strafprozess gegen die Beteiligten aus Krefeld, Kaarst und Kirchheim begann im März. Die Verfahren gegen die drei Mitangeklagten wurden eingestellt, während einer als Geldauflage zahlen musste und der andere ohne Auflagen davonkam.

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