Vorfall | Sonstiges |
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Ort | A1, A3, A4, Bundesstraße 496 |
Ursache | Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, Mindestlohn, illegale Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit, unrechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen |
Am 12. November 2024 führte das Hauptzollamt Köln umfassende Kontrollen im Spedition-, Transport- und Logistikgewerbe auf den Autobahnen A1, A3 und A4 sowie der Bundesstraße 496 durch. Insgesamt wurden 170 Personen von rund 80 Einsatzkräften des Zolls, unterstützt von der Polizei und der Bundesnetzagentur, überprüft. Die Maßnahmen zielten darauf ab, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns zu gewährleisten sowie illegale Beschäftigung und Scheinselbstständigkeit aufzudecken.
Die Kontrollen ergaben erschreckende Hinweise auf Regelverstöße: In mehreren Fällen wurde der Verdacht geäußert, dass Beschäftigten nicht der Mindestlohn gezahlt wird, unter anderem im Rhein-Sieg-Kreis. Zudem liegen Anhaltspunkte für Leistungsbetrug in drei Fällen vor, während ein illegaler Aufenthalt und fehlende Ausweisdokumente bei mehreren Personen festgestellt wurden. Verdachtsmomente hinsichtlich der Arbeitnehmerüberlassung sowie zur fehlenden Arbeitserlaubnis runden die kritische Bilanz der Überprüfungen ab. Die Reaktionen sind eindeutig: Der Zoll zeigt Flagge und lässt nicht locker!