Die Polizeikameras in Kalk, Köln, sind Gegenstand einer Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht. In einem sechs bis neun Hektar großen Gebiet an der Kalker Hauptstraße überwacht die Kölner Polizei mit 26 Videokameras das Gebiet rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres. Diese Maßnahme dient der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten im Bereich. Ein Anwohner, Frank Müller, äußert Bedenken, dass die Polizei möglicherweise Bewegungsprofile erstellen könnte, und dass unbefugte Personen Zugang zu den Videodaten erlangen könnten.
Die Datenschutz-Initiative „Kameras stoppen“ hat sieben Klagen seit 2018 gegen die polizeiliche Videoüberwachung in Köln eingereicht. Ihr Ziel ist die komplette Einstellung der polizeilichen Videobeobachtung in Wohngebieten wie Kalk und Humboldt-Gremberg sowie an weiteren Standorten in der Stadt. Kritiker bemängeln, dass die Videoüberwachung nicht verhältnismäßig sei und keinen signifikanten Nutzen bringe. Es gebe keine Nachweise dafür, dass die Sicherheit im öffentlichen Raum durch die Kameras verbessert werde.
Die Polizei betont, dass die Kameras nur an Kriminalitätsbrennpunkten angebracht seien, wo eine erhöhte Anzahl und Qualität von Delikten festgestellt wurde. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet das Polizeigesetz NRW. Laut Angaben der Polizei war die Videoüberwachung im Vorjahr bei über 8000 Einsätzen und Ermittlungen in Köln hilfreich. Die Kameras haben sich insbesondere bei Einsätzen auf den Ringen, in Kalk und auf dem Neumarkt als nützlich erwiesen.
Die Diskussion um die Polizeikameras in Köln zeigt die gespaltene Meinung zwischen Befürwortern der Sicherheitsmaßnahmen und Datenschützern, die die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung in Frage stellen. Die endgültige Entscheidung über die Zukunft der Videobeobachtung im städtischen Raum wird nun vor dem Verwaltungsgericht getroffen.