Köln

Stadt Köln darf vorerst keine Tempo 30 auf Luxemburger Straße einführen

Köln – In Köln sorgt derzeit ein Fall für Aufsehen, bei dem Verkehrsdezernent Ascan Egerer Tempo 30 auf der Luxemburger Straße einführen wollte, um einer Gefahrenabwehr entgegenzuwirken. Sechs Anwohnerinnen und Anwohner klagen wegen der hohen Lärmbelastung, was zu einer ausstehenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts führt.

Das Rechtsamt der Stadt Köln wollte durch die temporäre Temporeduzierung auf der Bundesstraße einer einstweiligen Anordnung des Gerichts zuvorkommen, um das „Heft des Handelns in der Hand zu behalten“, so Amtsleiter Lothar Becker.

Stadt berief sich auf veraltete Lärmkarten

Die Bezirksregierung lehnte das Vorhaben ab, da die Stadt Köln auf sieben Jahre alte Lärmkarten verwies, die nicht den Richtlinien für Lärmgutachten entsprechen. Somit ist eine Herabsetzung des Tempos von 50 auf 30 nur mit aktuellen und geltenden Gutachten möglich. Die Stadt wurde auf die rechtmäßige Vorgehensweise hingewiesen, die von der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben ist.

Diese Maßnahme führte zu Kritik in der Politik, insbesondere von der CDU und FDP. Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anordnung wurden geäußert, da keine Beteiligung und Einbindung stattfand.

Auf Anfrage wird die Stadt Köln im Laufe des Tages eine Stellungnahme zu diesem Fall abgeben und die weitere Vorgehensweise erläutern.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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