Am 22. Januar endete für einen 31-jährigen Russen der Abend in der Justizvollzugsanstalt. Bei einer Kontrolle in Köln stellte die Bundespolizei fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln vorlag. Der Mann hatte sich zuvor wegen Erschleichens von Leistungen eine Geldstrafe von 400 Euro oder 40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe eingehandelt.

Obwohl er zunächst angab, seine Identität freiwillig offen zu legen, brachte eine Abfrage der Daten ans Licht, dass er illegal im Land war. Die Beamten nahmen den Wohnungslosen fest, nachdem er erklärte, die Geldstrafe nicht zahlen zu können. Nach den erforderlichen Maßnahmen wurde er in die Justizvollzugsanstalt Köln gebracht. Zusätzlich zur Haftstrafe erwartet ihn nun eine Strafanzeige wegen seines unerlaubten Aufenthalts.