Köln

Recht auf Information: FC Köln gibt Mitgliederdaten heraus – Was bedeutet das für Vereinsmitglieder?

FC Köln Datenweitergabe an Dieter Prestin – Ein neuer Umgang mit Mitgliederdaten

Ein neuer Schritt in der Datenweitergabe beim 1. FC Köln 01/07 e.V.

Der 1. FC Köln 01/07 e.V. hat kürzlich auf Anforderung von Vereinsmitglied Dieter Prestin eine Liste mit Mitgliederdaten übergeben. Diese Liste enthält lediglich die Vor- und Nachnamen der stimmberechtigten FC-Mitglieder ab 16 Jahren sowie deren E-Mail-Adressen oder Postanschriften, falls keine E-Mail vorhanden ist.

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Die Übergabe der Daten erfolgte nach gründlicher Prüfung sowohl des Datenschutz- als auch des Vereinsrechts, bei der auch der externe Datenschutzbeauftragte eingebunden wurde. Diese Maßnahme erfolgte in Übereinstimmung mit rechtlichen Vorgaben, die von deutschen Gerichten, zuletzt dem OLG Hamm in einem Urteil vom 26. April 2023, bestätigt wurden.

Nach diesen Vorgaben hat jedes Vereinsmitglied das Recht auf Übermittlung der Mitgliederliste des Vereins in elektronischer Form, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dieses berechtigte Interesse besteht insbesondere dann, wenn die Informationen notwendig sind, um das Mitwirkungsrecht an der vereinsrechtlichen Willensbildung wirksam auszuüben.

Dieter Prestin beabsichtigt, die erhaltenen Mitgliederdaten zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zu nutzen, wie er bereits öffentlich bekundet hat. Vor der Datenübergabe unterzeichnete er eine Erklärung des Datenschutzbeauftragten des 1. FC Köln 01/07 e.V., in der er sich zur datenschutzkonformen Verwendung der Daten verpflichtet und bestätigt, sie ausschließlich für seine Mitwirkungsrechte zu verwenden.

Im Einverständnis mit Herrn Prestin wurden Daten von Vereinsmitgliedern, die der Datenweitergabe im Vorfeld widersprochen haben, nicht übergeben. Dieser neue Umgang des Vereins mit Mitgliederdaten markiert einen wichtigen Schritt in der Transparenz und dem demokratischen Mitwirkungsrecht innerhalb des Vereins.

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