Köln

Presseethische Vorwürfe: IHK Köln scheitert erneut vor Presserat

Presserat: Beschwerden der IHK Köln gegen „Kölner Stadt-Anzeiger“ abgewiesen

Die jüngsten Beschwerden der Industrie- und Handelskammer (IHK) Köln gegen die Berichterstattung des „Kölner Stadt-Anzeiger“ wurden vom Deutschen Presserat abgewiesen. Der Beschwerdeausschuss sah die Beschwerden von IHK-Hauptgeschäftsführer Uwe Vetterlein größtenteils als unbegründet an und stufte nur wenige Punkte als relevant ein.

Nach eingehender Prüfung stellte der Presserat fest, dass insbesondere der Vorwurf der „gekauften Berichterstattung“ in Bezug auf eine Sonderausgabe zum Weltfrauentag 2023 nicht haltbar war. Die IHK hatte behauptet, dass redaktionelle Berichte an die Buchung eines „Media-Pakets“ gebunden seien, was jedoch nicht nachgewiesen werden konnte.

Der Presserat betonte, dass solche schwerwiegenden Vorwürfe die Glaubwürdigkeit nicht nur des „Kölner Stadt-Anzeiger“, sondern der gesamten Branche untergraben. Die Zeitung konnte jedoch belegen, dass die betroffenen Aussagen ausreichend recherchiert und ethisch korrekt waren.

Die IHK Köln hatte sich in mehreren umfangreichen Schreiben gegen kritische Berichte im „Kölner Stadt-Anzeiger“ gewandt, was zu Spannungen und Konflikten innerhalb der Kammer führte. Diese Auseinandersetzungen kulminierten schließlich im Austritt der Kölner IHK aus dem Dachverband und dem Rücktritt von Präsidentin Nicole Grünewald.

Der Presserat wies darauf hin, dass Beschwerden in Serie eingereicht werden können, jedoch offensichtlich unbegründete Vorwürfe von vornherein ausgesondert werden. In diesem Fall konnten die Beschwerden der IHK nicht aufrecht erhalten werden, da sie teilweise haltlos waren.

Die Entscheidung des Presserats wurde von Christian Hümmeler, kommissarischer Chefredakteur des „Kölner Stadt-Anzeiger“, begrüßt. Er betonte, dass falsche Behauptungen der IHK die Reputation der Zeitung und des Verlags schädigen könnten.

Der Presserat missbilligte lediglich in einigen Punkten die Berichterstattung, darunter eine ungenaue Überschrift und unzureichende Differenzierung zwischen der IHK Köln und der Geschäftsstelle der IHK in Leverkusen. Trotz dieser Anmerkungen betonte Hümmeler, dass die Redaktion sorgfältig recherchiert und verlässliche Informanten genutzt habe.

Der Presserat kann auf begründete Beschwerden hin Hinweise oder Missbilligungen aussprechen, was in diesem Fall geschah. Trotz der Möglichkeit, solche Entscheidungen nicht zu veröffentlichen, wurde aus Gründen der Transparenz und Fairness beschlossen, die Entscheidungen öffentlich zu machen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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