Am Sonntagabend, dem 16. März 2025, führte die Bundespolizei auf der Autobahn 3 eine Routinekontrolle durch und stoppte einen 30-jährigen Kongolesen in einem Reisebus auf dem Weg von Amsterdam nach Wien. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln vorlag. Ihm wurde ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen.
Um einer drohenden 61-tägigen Haftstrafe zu entkommen, zahlte der Mann sofort die fällige Geldstrafe von 610 Euro bei der Bundespolizei. Nach Begleichung der Strafe wurde ihm die Weiterreise gestattet.