Köln

Kölns beeindruckendes Engagement für Städtepartnerschaften

Köln – eine Stadt der Partnerschaften

Partnerschaften sind etwas Besonderes: Sie ermöglichen den Austausch, gegenseitiges Vertrauen und die Chance, voneinander zu lernen. Genau auf diesen Prinzipien beruhen die Städtepartnerschaften.

Diese Verbindungen sind von großer Bedeutung für den sozialen, sportlichen und kulturellen Austausch über nationale und kontinentale Grenzen hinweg.

Die Stadt Köln pflegt gleich 23 solcher Partnerschaften – ein Rekord – und unterhält außerdem sogenannte Projektpartnerschaften. Eine der neuesten Partnerschaften entstand ab 2022 mit der Stadt Dnipro in der Ukraine. Diese Verbindung wurde im Mai 2024 offiziell zur Städtepartnerschaft erklärt.

Aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine wurde die Partnerschaft Kölns mit Wolgograd vorübergehend ausgesetzt. Die Vielfalt der Partnerschaften Kölns können Sie in der Bildergalerie oben sehen.

Köln – Vorreiter in Sachen Städtepartnerschaften

Die Städtepartnerschaften haben ihre Wurzeln im Europa der späten 1940er Jahre. Nach den Verwüstungen zweier Weltkriege sollten diese Partnerschaften dazu beitragen, Frieden zu stiften und die Wunden zu heilen.

Alles begann mit einem „bürokratischen Austausch“: US-Amerikaner, Kanadier und Briten luden deutsche Vertreter ein, um ihnen zu zeigen, wie Kommunalverwaltung in einer Demokratie funktioniert. So entstand unter anderem die Städtepartnerschaft zwischen Bonn und Oxford im Jahre 1947.

Einige interessante Fakten über Städtepartnerschaften:

  • In ganz Europa existieren über 20.000 Städtepartnerschaften in 38 Ländern. Deutschland hat 6500 Partnerschaften mit Städten weltweit.
  • Köln führt mit 23 Partnerstädten die Liste an.
  • Bonn hat 12 Partnerschaften, und Düsseldorf ist mit neun Städten verpartnert.
  • Die Partnerstädte Wagga Wagga in Australien und Nördlingen in Bayern liegen mit 16.189 Kilometern Entfernung am weitesten voneinander entfernt.

Übrigens: Die Definition einer Städtepartnerschaft erfolgt behördengemäß durch den Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) als eine förmliche, zeitlich und sachlich nicht begrenzte Partnerschaft, beruhend auf einem Partnerschaftsvertrag.

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