Am Montag hat die Stadt Köln über 300.000 Grundsteuerbescheide versendet, die erstmals die neue Rechtsgrundlage der Grundsteuerreform berücksichtigen. Diese Bescheide enthalten aktuelle Bewertungen der Grundstücke und sind ein zentrales Element der Reform, die am 1. Januar 2025 in Kraft trat. Bis November 2024 wurden etwa 68.700 Einsprüche von Kölnern gegen die Grundsteuerwertfeststellungsbescheide eingereicht, ein Zeichen für den Unmut und die Unsicherheit vieler Eigentümer, die sich durch die neuen Regelungen betroffen fühlen. Die Kölner Finanzämter haben für so gut wie alle zu bewertenden wirtschaftlichen Einheiten Feststellungen verschickt.

Eigentümer können binnen eines Monats Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid erheben. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Grundsteuermessbetrag gestiegen ist oder wenn die Bewertung im Grundsteuerwertbescheid als falsch empfunden wird. Typische Gründe für Einsprüche können falsche Angaben zur Grundstücksfläche oder ein inkorrektes Baujahr der Immobilie sein. In vielen Fällen haben Einsprüche gegen die Anhebung der Hebesätze jedoch keine Aussicht auf Erfolg, wie ksta.de berichtet.

Ein Einspruch ist oft notwendig

Das Vorgehen bei der Bearbeitung der Einsprüche erfolgt gemäß den allgemeinen Grundsätzen und kann je nach Einzelfall variieren. Wichtig ist: Trotz eines laufenden Einspruchs müssen Steuerzahler den Abgabebescheid der Stadt Köln begleichen. Sollte der Einspruch jedoch erfolgreich sein, wird der Bescheid nachträglich angepasst.

Laut der Informationsplattform Finanztip ist es ratsam, sich mit den genauen Formulierungen und Möglichkeiten eines Einspruchs auseinanderzusetzen. Die spezifischen finanziellen Auswirkungen der Grundsteuer werden in der Regel erst nach der Festsetzung der Grundsteuerbescheide durch die Gemeinden erkennbar. Dies führt oft zu weiteren Verunsicherungen und Fragen unter den Eigentümern.

Rechtsfragen und verfassungsrechtliche Zweifel

Die juristischen Auseinandersetzungen rund um die neuen Grundsteuerwerte sind nicht nur in Köln aktuell. Finanzämter erhalten täglich zahlreiche Einsprüche, die zum Teil verfassungsrechtliche Zweifel an den neuen Regelungen beinhalten. Kritik gibt es insbesondere daran, wie die neuen Bewertungsverfahren typisierende Elemente enthalten, die vor allem für die Steuerpflichtigen nachteilig sein können. Ein Übermaßverbot könnte verletzt sein, sollten die Folgen einer typisierenden Regelung erheblich vom üblichen Maß abweichen, erläutert haufe.de.

Die Einspruchsführenden argumentieren, dass diese Methodik zu extremen Nivellierungen der Grundsteuerwerte führt, bei der es kaum Möglichkeiten gibt, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen als den, der nach dem Bewertungsgesetz ermittelt wurde. Tatsächlich ist es für Steuerpflichtige schwierig, aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen nachzuweisen, dass ihre Grundstücke weniger wert sind als vom Finanzamt angegeben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Grundsteuerreform nicht nur eine erhebliche Anzahl an Einsprüchen nach sich zieht, sondern auch einen umfassenden Rechtsdialog anstößt, dessen Auswirkungen auf Eigentümer und Steuerpflichtige noch lange nicht vollständig abzusehen sind. Das Einlegen eines Einspruchs bleibt somit ein notwendiger Schritt für viele Betroffene, die Unklarheiten und Ungerechtigkeiten der neuen Regelungen angehen wollen.