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Juristische Aufarbeitung: Kammer scheitert mit Schadenersatzklage

Vor fünf Jahren kam es zu internen Unstimmigkeiten bei der Handwerkskammer zu Köln, die zum Ausscheiden des Hauptgeschäftsführers Ortwin Weltrich und seines Stellvertreters Peter Panzer führten. Die Ursache lag in Differenzen bezüglich interner Abrechnungen im Zusammenhang mit der Bildungs- und Beratungs-GmbH (BuB), einer Tochtergesellschaft der Kammer, die Bildungs- und Beratungsdienste in Afrika anbot.

Nach langwieriger juristischer Aufarbeitung scheiterte die Kammer mit einer Schadensersatzklage in Höhe von 736.000 Euro samt Zinsen vor dem Oberlandesgericht Köln. Das Gericht verweigerte die Zulassung einer Revision. Die Klage basierte auf der Annahme, dass Gelder von der BuB nicht wie vorgesehen an die Kammer flossen, sondern nur in geringem Umfang weitergeleitet wurden, was zu einem vermeintlichen Schaden führte.

Die Gerichte konnten allerdings keinen Schaden in der behaupteten Höhe feststellen und wiesen darauf hin, dass das Einbehalten von Geldern sogar zu einer Wertsteigerung bei der BuB geführt haben könnte, von der die Kammer profitiert hätte. Weder Weltrich noch Panzer wurden ein Verschulden zugesprochen, da keine vertragliche Grundlage für die geforderte Weiterleitung der Fördergelder bestand.

Die Kosten des Verfahrens sowie für Gutachten und Rechtsvertretung müssen nun von der Handwerkskammer getragen werden, da keine Schadensersatzforderung besteht. In separaten Verfahren wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Weltrich wegen Untreue bereits 2021 eingestellt. Trotz dieser rechtlichen Auseinandersetzung setzt sich Weltrich heute unter anderem für mittelständische Unternehmen ein und engagiert sich ehrenamtlich in verschiedenen Gremien.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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