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Fotofail bei Märchenhochzeit: Brautpaar fordert Schmerzensgeld vor Gericht

Können fehlende Hochzeitsfotos wirklich zu Schmerzensgeld führen?

Ein frisch vermähltes Paar hat nach der Hochzeit rechtliche Schritte unternommen, um Schmerzensgeld von seinem Hochzeitsfotografen zu fordern. Die Ursache des Streits lag in der Unzufriedenheit des Paares mit den gelieferten Hochzeitsfotos, die nicht alle gewünschten Momente der Feierlichkeit festhielten. Obwohl der Fotograf als Freund des Paares fungierte und 170 Fotos auf einem USB-Stick zur Verfügung stellte, fehlten dem Brautpaar wichtige Bilder wie das Steigenlassen von Luftballons oder Gruppenaufnahmen.

Die Klage des Paares sah ursprünglich vor, Informationen über alle angefertigten Fotos zu erhalten und letztendlich Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro für die erlittene „Enttäuschung und Trauer“ einzufordern. Das Amtsgericht Köln wies diesen Anspruch jedoch zurück, da das seelische Wohlbefinden des Brautpaares allein keinen Anspruch auf Schmerzensgeld begründete. Trotz der ersten Niederlage gingen die Kläger in Berufung, die jedoch ebenfalls abgewiesen wurde. Das Gericht hielt fest, dass nur bei nachgewiesenen psychischen Beeinträchtigungen eine Entschädigung in Betracht käme.

Letztendlich entschied das Brautpaar, die Berufung zurückzuziehen, und akzeptierte somit das rechtskräftige Urteil des Gerichts. Die Enttäuschung über die fehlenden Fotos führte trotz der rechtlichen Auseinandersetzung dazu, dass die Hochzeit negativ behaftet blieb. Ein weiterer Fall von Unzufriedenheit nach einer Hochzeit zeigt, wie wichtig die Auswahl des Fotografen und die Kommunikation über die gewünschten Aufnahmen sind, um solche Enttäuschungen zu vermeiden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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