Die Eignungsfeststellung an der Deutschen Sporthochschule Köln fand am 4. und 5. Februar 2025 statt, mit einer Rekordzahl von 1.033 Teilnehmer*innen, die sich dem Test unterzogen. Dies ist eine Steigerung im Vergleich zu den 1.400 Anmeldungen, die im Vorfeld registriert wurden, und damit mehr als im Vorjahr. Von den Prüflingen konnten 539 bestehen, was einer Bestehensquote von 52,18% entspricht. Diese Ergebnisse deuten auf ein hohes Maß an Wettbewerb und Interesse am Sportstudium hin.

Der Eignungstest umfasst verschiedene Sportarten, darunter Leichtathletik, Turnen, Schwimmen, Mannschaftsspiele, Rückschlagspiele und den Ausdauerlauf. Bei der Durchführung des Tests ist zu beachten, dass ein Defizit in einer Teilleistung erlaubt ist, jedoch muss der Ausdauerlauf bestanden werden. Die nächste Gelegenheit, sich für den Test zu qualifizieren, wird am 11. und 12. Juni 2025 stattfinden. Die Anmeldung hierfür öffnet anschließend im März 2025. Weitere Informationen zum Sportstudium können auf der Webseite der Sporthochschule abgerufen werden. DSHS Köln berichtet, dass …

Besondere Regelungen für Studierende mit Beeinträchtigungen

Für Studieninteressierte mit Beeinträchtigungen gelten spezielle Regelungen, die ebenfalls beachtet werden müssen. Diese Teilnehmer*innen müssen das normale Bewerbungsverfahren durchlaufen und einen Nachweis über ihre Beeinträchtigung erbringen, beispielsweise durch einen Schwerbehindertenausweis oder einen Nachweis des Versorgungsamtes. Sollte ein Eignungstest nicht bestanden werden, können diese Personen in einem besonderen Verfahren geprüft werden.

An diesem Verfahren sind der Rektoratsbeauftragte für Studierende mit Beeinträchtigungen, Prof. Dr. Thomas Abel, und Prüfer*innen der fünf Prüfungssportarten beteiligt. Ziel ist es, festzustellen, ob trotz der Defizite die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Sportstudium gegeben sind. In einigen Fällen gilt der Nachweis über den Eignungstest ausschließlich für das Studium an der Deutschen Sporthochschule Köln. Die näheren Einzelheiten des Verfahrens werden vom Rektorat geregelte und Informationen hierzu nach dessen Abschluss zur Verfügung gestellt. Besondere Regelungen an der DSHS Köln erläutern diese Verfahren im Detail.